Beglaubigte Übersetzung

Offiziell anerkannte Qualität

Eine beglaubigte Übersetzung muss notariell oder anwaltlich beglaubigt werden. Der Notar oder Anwalt bestätigt die Identität des Übersetzers. Beide unterschreiben das Protokoll, das Original und die Übersetzung. Das daraus hervorgehende Dokument hat rechtliche Gültigkeit.

 

Für eine solche Übersetzung ist sowohl Fachkompetenz als auch Sprachkompetenz notwendig, damit das Dokument seinen Zweck erfüllt. Wir wissen, was zu tun ist und gestalten den Prozess so einfach wie möglich für Sie.

 

Ob eine beglaubigte Zeugniskopie für das Studium im Ausland, eine Meldebescheinigung, ein Strafregisterauszug oder rechtliche Dokumente aller Art – wir betreuen Sie bis zum fertigen Dokument.

 

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